1. Die Fachgruppe wird gemeinsam vom Fachausschuß 3.5 der Gesellschaft für Informatik (GI), vom Fachbereich 6 der Gesellschaft für Mikroelektronik, Mikro- und Feinwerktechnik (GMM) und vom Fachausschuß 5.2 der Informationstechnischen Gesellschaft (ITG) im Rahmen der Kooperationsgemeinschaft "Rechnergestützter Schaltungs- und Systementwurf" geführt.
2. Der Fachgruppe kann jedes interessierte Mitglied der beteiligten Gesellschaften beitreten. Die Fachgruppe kann in Ausnahmefällen auch Fachleute aufnehmen, die nicht Mitglied einer der beteiligten Gesellschaften sind.
3. Die Fachgruppe wird von einem Leitungsgremium geleitet, das sich paritätisch aus Mitgliedern der beteiligten Gesellschaften zusammensetzen soll. Die Mitglieder des Leitungsgremiums werden auf seiten der GI durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt, auf seiten der GMM auf Empfehlung des Fachgruppenleiters durch den Vorsitzenden der GMM berufen und auf seiten der ITG durch den ITG-Fachauschuß 5.2 berufen. Die Amtszeit der Mitglieder des Leitungsgremiums beträgt vier Jahre. Eine zweite Amtszeit ist möglich.
4. Das Leitungsgremium wählt aus seiner Mitte einen Sprecher und zwei Stellvertreter für die Dauer von zwei Jahren; dabei sollen alle Gesellschaften vertreten sein. Wiederwahl ist zulässig. Der Sprecher führt die Geschäfte der Fachgruppe, wobei er an Beschlüsse des Leitungsgremiums gebunden ist. Der Sprecher führt die erforderlichen Wahlen durch und amtiert bis zur Wahl eines neuen Sprechers.
5. Die Fachgruppe handelt im gegenseitigen Einvernehmen mit den Gremien, denen sie zugeordnet ist. Die Fachgruppe informiert diese Gremien rechtzeitig über ihre geplanten Aktivitäten. Ebenso informieren die übergeordneten Gremien die Fachgruppe und die Gremien der anderen beteiligten Gesellschaften über Planungen, die das genannte Fachgebiet betreffen. Die Gesellschaften unterstützen die Fachgruppe beim Aufbau einer internationalen Zusammenarbeit und stellen ihr in angemessenem Umfang ihre Publikationsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Fachgruppe ist juristisch nicht selbständig. Sie kann keine die Trägergesellschaften verpflichtenden Erklärungen abgeben. Grundlage sind die Geschäftsordnungen der Trägergesellschaften.
6. Veranstaltungen (Tagungen/Workshops usw.) sollten abwechselnd von den Gesellschaften organisiert werden. Kostengesichtspunkte sind dabei zu berücksichtigen.
7. Veröffentlichungen, die über die Fachgruppenmitteilungen hinausgehen, z.B. Tagungsberichte, sollten in Abstimmung mit den Gesellschaften verbundenen Verlagen herausgegeben werden. Bei den Veröffentlichungen soll ein durchgehend einheitliches Erscheinungsbild angestrebt werden.
8. Die gemeinsame Fachgruppe kann durch einseitige Erklärung einer der beteiligten Gesellschaften aufgelöst werden.